Wir kümmern uns —
und helfen Ihnen wenn die Pflegekontrolle ansteht.
- in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich und
- in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich
Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 sowie 2 bis 5, die Pflegesachleistung beziehen, können halbjährlich einmal einen Beratungseinsatz abrufen.